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§1: Allgemeine Bestimmungen
- Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
- Finanzielle Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
- Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluß des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
- Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten.
- Jeder Teilnehmer muss sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen Altersnachweis (z.B.Personalausweis) anmelden.
- Jeder Teilnehmer hat den nötigen bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
- Jeder Teilnehmer hat den angegebenen Pfand für seinen Sitzplatz gezahlt, den er, nach ordentlicher Abgabe des Platzes, zurückerstattet bekommt.
- Sollte sich ein Teilnehmer von der Veranstaltung abmelden, so werden bereits geleistete Teilnahmebeträge erstattet, vorausgesetzt dies geschieht mindestens 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung.
- Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware zusätzlich zur Teilnahme nötig ist.
- Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
- Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
- Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
§3: Bestimmungen während der Veranstaltung
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer, aus gutem Grund, auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen, sowie Verbreitung von verfassungsfeindlichem und nationalsozialistischem Gedankengut und Symbolen.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine Spiele/Software, die nicht seiner Altersfreigabe (USK/FSK) entsprechen mitzuführen oder anzuwenden.
- Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
- Es gilt ein allgemeines Rauchverbot in dem Gebäude. Es gibt allerdings die Möglichkeit im Freien zu rauchen.
- Der Veranstalter behält sich vor, stark alkoholisierte Besucher von der Veranstaltung zu verweisen, oder ihnen den Eintritt zu verwehren.
- Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
- Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
- Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).
- Der Veranstalter verpflichtet sich zur Bereitstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
- Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen schnellst möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
- Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
§4: Turniere und Preisvergabe
- Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
- Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
- Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
- Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges.
§5: Bestimmung zum Abschluß der Veranstaltung
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware etc.) und seinen Müll geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
- Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuzuordnende Schäden jeglicher Art.
- Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der angeführten Umstände im vorangegangenen Punkt. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
- Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuzuordnen ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
§6: Salvatorische Klausel
- Ist eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
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